A 44 - Abschnitt Hess. Lichtenau
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| Quelle: HNA | |||||||||||||||
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Mit Urteilsverkündung vom 17. Mai 2002 hatte das Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer Klage des BUND den unmittelbar bevorstehenden Baubeginn für diesen Streckenabschnitt vorerst gestoppt. Der Planfeststellungsbeschluss für dieses Teilstück wurde für rechtswidrig erklärt, da das Land Hessen laut Urteilsbegründung nicht der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gerecht geworden sei. Konkret habe das Land Hessen nicht die Pflicht erfüllt, mögliche Alternativen der Trasse ausreichend zu prüfen. Jedoch wurde bei der Urteilsverkündung darauf hingewiesen, dass der Rechtsmangel durch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren geheilt werden kann. Aus diesem zusätzlichen Verfahren müssen entscheidende Gründe für den geplanten Streckenverlauf hervorgehen, die klar die Vorteile einer alternativen Linienführung überwiegen. Im Anschluss an das Urteil wurden für das neue Planfeststellungsverfahren zusätzliche Untersuchungen durchgeführt und im Dezember 2004 abgeschlossen. Die Erteilung des neuen Planfeststellungsbeschlusses erfolgte am 22. Dezember 2005. Gegen diesen reichte der BUND am 22. Februar 2006 erneut eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht ein. Nach über zwei Jahren der Ungewissheit und zwei ersten Verhandlungstagen Ende Februar 2008, bei denen das Land Hessen den Entwurf eines Ergänzungsbeschlusses vorlegte, hob das Bundesverwaltungsgericht am 12. März 2008 den Baustopp endgültig auf. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Land Hessen mit dem neuen Planfeststellungsbeschluss allen Abwägungen zwischen den öffentlichen Interessen und dem Naturschutz Rechnung getragen habe. Nach dem symbolischen Spatenstich am 10. April 2008 haben nunmehr Ende 2008 die Bauarbeiten in diesem Abschnitt begonnen. Auf den nachstehenden Fotos vom 13.12.2008 sehen Sie den Beginn der Erdarbeiten bei Hess. Lichtenau-Föhren im östlichen Streckenabschnitt. |
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Die Bilder vom 26.04.2009 zeigen die voranschreitenden Erdarbeiten sowie den Beginn des Brückenbauwerks über die Landesstraße zwischen Hess. Lichtenau und dem Ortsteil Friedrichsbrück. |
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| Auf den oberen Fotos sehen Sie den Baufortschritt im Bereich des Brückenbauwerks über die L 3225 zwischen Hess. Lichtenau und dem Ortsteil Friedrichsbrück sowie die Erdarbeiten vor dem zukünftigen Tunnelportal durch den Schulberg.
In der mittleren und unteren Reihe folgen weitere Bilder von den Erdarbeiten zwischen dem vorgenannten Brückenbauwerk und der Anschlussstelle Hess. Lichtenau-West. Die Aufnahmen stammen vom 24.06.2009. |
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| In der ersten und zweiten Reihe sehen Sie weitere Bilder vom Brückenbauwerk über die L 3225 bzw. den laufenden Erdarbeiten in den o. g. Bereichen.
Die untere Reihe zeigt erste Bilder vom Bau der Steinbachtalbrücke. Diese befindet sich zwischen der Anschlussstelle Hess. Lichtenau-West und dem Hirschbergtunnel. Die Aufnahmen stammen vom 19.09.2009. |
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| Auf den folgenden Fotos vom 17.04.2010 sehen Sie links oben die Erdarbeiten im Bereich der Anschlussstelle Hess. Lichtenau-West. Oben rechts folgt ein Bild vom Baufortschritt der Steinbachtalbrücke. Unten sehen Sie Bilder vom zukünftigen West-Portal des Schulbergtunnels (links) sowie von der Brücke über die L 3225 (rechts). | |||||||||||||||
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| Die folgenden Fotos wurden aufgenommen am 14.08.2010. In der oberen Reihe sehen Sie Bilder vom Brückenbauwerk über die L 3225 sowie das West-Portal des Schulbergtunnels. Die untere Reihe zeigt Bilder von der Steinbachtalbrücke. Mit den Arbeiten für den Überbau wurde bereits begonnen. | |||||||||||||||
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| Abschließend sehen Sie Bilder vom bereits fertiggestellten SVG Autohof mit Tank- und Rastanlage an der zukünftigen Anschlussstelle Hess. Lichtenau-Mitte.
SVG Autohof mit Tank- und Rastanlage: |
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